Die Voraussetzung für den Beginn der Phase „Integrierte Realisierung“ ist das Vorliegen der behördlichen Genehmigung für das Bauvorhaben.
In dieser Phase erfolgt die Fortsetzung der integrierten Zusammenarbeit zur Realisierung des Projektes.
Es erfolgt die transparente Verfolgung und der Abschluss der integrierten Prozesse zu Kosten, Qualitäten, Termine, Risikomanagement, Entscheidungsfindung, und weiteren Handlungsfeldern im Projektmanagement.
Weitere Projektbeteiligte als Nachunternehmer der IPA-Projektpartner werden beauftragt. Diese Nachunternehmer können auf unterschiedlichen Ebenen in die integrierten Prozesse zur Erreichung der IPA-Projektziele eingebunden werden.
Die Vergütung wird auf Basis der tatsächlichen entstanden Kosten und unter Berücksichtigung der Bonus-Malus-Regelung ermittelt.
Diese Phase wird mit der Abnahme durch den Bauherrn abgeschlossen.