Die Gewährleistungsphase kann außerhalb des gemeinsamen IPA-Projektes geführt werden oder es kann vereinbart werden (finale Abrechnung nach der Abnahme). Es kann aber auch vereinbart werden, dass Aufwendungen im Zusammenhang mit Gewährleistungsmängeln im Vergütungsmodell zu berücksichtigen sind und dieses somit auch die Phase Gewährleistung umfasst.
Aufgrund der langen Laufzeit der Gewährleistung gibt es jedoch Herausforderungen in der Umsetzung dieser Phase innerhalb des IPA-Vergütungsmodells.