1. Charakteristikum
Etablierung eines Mehrparteiensystem
Es handelt sich dann um ein Projekt mit Integrierter Projektabwicklung (IPA), wenn mehr als zwei Beteiligte in die Regeln der Zusammenarbeit integriert sind.
Einbindung der Schlüsselbeteiligten für die Planung und Ausführung (optional zusätzlich für den Betrieb)
Die Schlüsselbeteiligten sind projektabhängig festzulegen. Indikatoren für die Einordnung als Schlüsselbeteiligte sind:
- Leistungsumfang der Planungsdisziplin bzw. des Gewerks/der Gewerkegruppe
- Einfluss auf den Projekterfolg und Wertschöpfungsbeitrag
- Bedeutung der Expertise von Beteiligten für die Produktentwicklung und die Prozessabläufe
Gemeinsame Verantwortung für Projektziele in Planung und Ausführung
Zu Beginn der Zusammenarbeit erfolgt die Verständigung auf gemeinsame Projektziele auf Basis des Bedarfs.
Anteile der Vergütung sind abhängig von der Erreichung gemeinsamer Projektziele.
Grundsätzlich erbringt jeder Partner die ihm zugewiesenen Leistungen.
Die gemeinsame Verantwortung wird insoweit begründet, wie dies für das Erreichen der Projektziele förderlich ist.
Grundsätzlich mit Mehrparteienvertrag
Die vertragsrechtliche Gestaltung der Regelungen für IPA erfolgt grundsätzlich im Rahmen eines Mehrparteienvertrages.