Zu Beginn der Zusammenarbeit erfolgt die Verständigung auf gemeinsame Projektziele auf Basis des Bedarfs.
Anteile der Vergütung sind abhängig von der Erreichung gemeinsamer Projektziele.
Grundsätzlich erbringt jeder Partner die ihm zugewiesenen Leistungen.
Die gemeinsame Verantwortung wird insoweit begründet, wie dies für das Erreichen der Projektziele förderlich ist.