Anteil an der erwarteten Vergütung, den die IPA-Partner maximal „in das Risiko“ stellen, für den Fall, dass die tatsächlichen Kosten sich gegenüber der in den Zielkosten veranschlagten Summe aus Kosten und Risikobudget erhöhen.
Dies stellt zugleich die maximale Höhe des Malus der IPA-Partner dar.
Der Risikobeteiligungsbeitrag kann für jeden IPA-Partner individuell vereinbart werden.
Um die angestrebte Wirkung des Anreizsystems nicht zu gefährden, sollte sichergestellt werden, dass der individuelle Risikobeteiligungsbeitrag eines IPA-Partners mindestens der Höhe des kalkulierten Gewinns entspricht.
Auch als Beteiligungsbeitrag bezeichnet.
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