Mehrparteienvertrag

Vertrag, der mindestens drei Vertragspartner umfasst (Bauherr, Planer, Bauunternehmen) und in dem die grundlegenden Regelungen der Zusammenarbeit gemäß den IPA-Charakteristika und IPA-Modellbestandteile festlegt sind.

Auch als Allianzvertrag bezeichnet.