Allgemeine Geschäftskosten (AGK)

Kosten in Bauunternehmen, die für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs im Allgemeinen, unabhängig von der Durchführung eines Bauauftrags, entstehen.

Beispielsweise sind dies Kosten der Geschäftsleitung, Zentralabteilungen, Büromiete, Gebühren und Beiträge für Verbandsmitgliedschaften u.v.m.

Die AGK werden üblicherweise als Zuschlagssatz (in %) bezogen auf den Umsatz oder auf die Herstellkosten kalkuliert und angegeben.

Auch als Geschäftskosten oder Bürogemeinkosten bezeichnet.